Ab Januar gilt die Bonpflicht und wer es bisher noch nicht so realisiert hat:

Für den Verkauf von Gutscheinen muss spätestens dann auch ein Bon / eine Quittung ausgegeben werden. Am sinnvollsten ist es, entsprechende Artikel in der Kasse anzulegen, die keine MwST enthalten. Dann kann man diese im normalen Kassiervorgang einbinden. Buchhaltärisch ist dies ein "durchlaufender Posten", der samt der anderen Einnahmen auf das Bankkonto eingezahlt wird und dort von Zmyle auf das Treuhandkonto eingez...   mehr